Voraussetzungen für eine Implantatbehandlung
Ein Implantat kann nach Abschluss des Knochenwachstums in jeder Altersstufe eingesetzt werden. Das ist bei Mädchen ab etwa dem 16., bei Jungen ab dem 18. Lebensjahr der Fall. Altersbegrenzungen gibt es nahezu keine. Selbst bei über 80jährigen Patienten können Implantationen durchgeführt werden, sofern es ihr allgemeiner Gesundheitszustand erlaubt.
Es gibt wenige allgemeinmedizinische und zahnmedizinische Kontraindikationen. Starkes Rauchen erhöht das Risiko eines Implantatverlustes. Ein Diabetes muss gut eingestellt sein. Eine Osteoporose spricht nicht grundsätzlich gegen eine Implantatbehandlung. Kritisch kann eine vorangegangene intravenöse Behandlung mit Bisphosphonaten sein.
Notwendig sind ein ausreichendes Knochenangebot sowie eine gute Knochenqualität. Dies kann durch verlässliche Aufnahmen geprüft werden. Falls dies nicht gegeben sein sollte, zum Beispiel weil sich der Knochen zurückgebildet hat, kann dies in vielen Fällen durch einen Knochenaufbau von uns im Vorfeld der Implantation erreicht werden. In den allermeisten Fällen führen wir den Knochenaufbau in der gleichen Sitzung mit der Implantation durch. Ausführliche Informationen zum Aufbau von Kieferknochen finden Sie hier.
Vor einer Implantation sollten auch die Zähne und das Zahnfleisch in Ordnung sein. Eine gewissenhafte Mundhygiene, sowie regelmäßige zahnärztliche Kontrollbesuche sind das Fundament eines langfristigen Erfolges. Gerne beraten wir Sie über Ihre persönlichen Möglichkeiten mit Zahnimplantaten.